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Startpass - Wechselfrist endet am 30.11.

Alle, die im nächsten Jahr bei offiziellen Meisterschaften des DLV oder seiner Landesverbände für einen anderen Verein an den Start gehen wollen und bereits einen Startpass besitzen, müssen bis spätestens 30.11. eine entsprechende Änderung ihres Startpasses in die Wege leiten.
Dies ist durch den aufnehmenden Verein beim entsprechenden Landesverband zu beantragen.

Die Startpasspflicht gilt im Ultrabereich aktuell nur für die 100-Kilometer-Meisterschaften, die vom DLV oder einem Landesverband ausgerichtet werden. Seitens der DUV prüfen wir derzeit, ob wir die Startpasspflicht auch für  die von uns
ausgerichteten Meisterschaften über 50 Kilometer, Ultratrail und 24 Stunden ab dem Jahr 2018 einführen wollen.
Hierzu planen wir im Jahr 2017 für eine Meisterschaft (voraussichtlich 24 Stunden) einen inoffiziellen Probelauf (parallel
 zum regulären Verfahren).

Vor diesem Hintergrund wäre es sehr hilfreich, wenn all diejenigen, die bisher noch keinen Startpass haben, sich für eine Beantragung über ihren Verein entschließen könnten. Unabhängig davon gilt auch im Jahr 2017:  bei den Meisterschaften der DUV kannst du, ob mit oder ohne Startpass, nur für einen Verein an der Startlinie stehen.
Für alle Startpassinhaber ist das der Verein,  für den ihr gelistet seid.
Für alle ohne Startpass ist es der Verein, den ihr bei eurer ersten DM-Teilnahme angebt.

Günther Weitzer

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